Schenkungsteuer vs Erbschaftsteuer: Unterschiede erklärt

Vermögensübertragungen in Deutschland unterliegen einer strikten Besteuerung – doch nicht alle Formen werden gleich behandelt. Die Frage, ob Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer anfällt, bestimmt erheblich über die tatsächliche Belastung für Beschenkte oder Erben. Wir zeigen dir in diesem Guide die wesentlichen Unterschiede zwischen Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer auf, erklären deren Regelungen und geben dir praktische Strategien an die Hand, um dein Vermögen intelligent an die nächste Generation weiterzugeben – ohne unnötige Steuerlast.

Was ist Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer tritt in Kraft, wenn jemand durch Testament oder gesetzliche Erbfolge Vermögenswerte von einer verstorbenen Person erhält. Sie ist eine Transfersteuer, die auf den Übergang von Eigentum und Rechten ausgelöst wird – unabhängig davon, wie groß der erbliche Nachlasswert ist oder wie lange die Erbschaft andauert.

Besteuerung von Vermögensübergängen

Die Erbschaftsteuer greift unmittelbar nach dem Tod des Erblassers. Der Steuerpflichtige – also der Erbe – ist verpflichtet, das erhaltene Vermögen zu versteuern. Dazu zählen nicht nur Geldvermögen und Immobilien, sondern auch Kunstsammlungen, Wertpapiere und sogar Betriebsvermögen. Die genaue Höhe der Steuer hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Der Vermögenswert zum Todeszeitpunkt
  • Die verwandtschaftliche Beziehung zwischen Erblasser und Erbe
  • Der jeweils geltende Steuersatz und Freibetrag
  • Eventuelle Verschonungsregeln für Betriebsvermögen

Wer muss Erbschaftsteuer zahlen?

Steuerpflichtig sind alle Erben – egal, ob sie durch Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge erben. Auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner muss Erbschaftsteuer zahlen, wenn er über die Freibeträge hinaus erbt. Nicht automatisch freigestellt sind entfernte Verwandte oder Fremde, die im Testament bedacht werden. Sie fallen in eine ungünstigere Steuerklasse und haben deutlich geringere Freibeträge.

Wichtig: Die Erbschaftsteuer wird auf der Basis des kompletten Nachlasses erhoben – nicht nur auf einzelne Vermögensgegenstände. Das bedeutet, selbst wenn dein Erbanteil klein ist, musst du möglicherweise Steuern auf dein geerbes Vermögen entrichten, falls es über deinen persönlichen Freibetrag hinausgeht.

Was ist Schenkungsteuer?

Die Schenkungsteuer ist das Pendant zur Erbschaftsteuer – sie wird aber zu Lebzeiten eines Menschen fällig. Sie greift, wenn jemand freiwillig und unentgeltlich Vermögenswerte an eine andere Person überträgt, ohne dafür etwas zurückzubekommen. Im Gegensatz zur Erbschaftsteuer kann der Schenkende hier noch selbst über den Prozess entscheiden und ihn zeitlich steuern.

Definition und Anwendungsbereich

Eine Schenkung ist die Zuwendung von Vermögensgegenständen aus dem Vermögen eines Lebenden an einen anderen unter der Bedingung, dass dieser Vermögensgegenstand in sein Vermögen übergeht – und zwar ohne Gegenleistung. Das kann eine Geldüberweisung sein, die Übertragung einer Immobilie, Schmuck, ein Grundstück oder sogar ein Darlehen, das später erlassen wird.

Die Schenkungsteuer ist vom Schenker oder vom Beschenkten zu entrichten, je nachdem, wie die Vereinbarung ausfällt. In den meisten Fällen trägt der Beschenkte die Steuerlast. Die Steuer wird nach den gleichen Sätzen und Freibeträgen erhoben wie die Erbschaftsteuer – mit einem entscheidenden Unterschied: Die Freibeträge können sich bei Schenkungen erneuern.

Zeitpunkt der Besteuerung

Die Schenkungsteuer wird unmittelbar nach der Schenkung fällig – oder präziser gesagt: Sie muss dem Finanzamt innerhalb eines bestimmten Zeitraums angemeldet werden. Dabei gibt es eine wichtige Besonderheit: Die Finanzbehörden überwachen Schenkungen nicht automatisch. Du als Beschenkter musst in vielen Fällen selbst aktiv werden und die Schenkung anmelden – insbesondere wenn es um Immobilien oder größere Geldbeträge geht.

Ein besonderer Vorteil gegenüber der Erbschaftsteuer liegt in der zeitlichen Streckung: Du kannst Schenkungen strategisch über Jahre verteilen und damit die Freibeträge mehrmals nutzen. Das ist bei Erbschaften nicht möglich – da wird alles auf einmal besteuert.

Kernunterschiede zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Obwohl beide Steuern auf Vermögensübergängen basieren, gibt es fundamentale Unterschiede in ihrer Anwendung und ihren Auswirkungen. Wer diese kennt, kann sein Vermögen deutlich effizienter weitergeben.

Anlass und Voraussetzungen

Der zentrale Unterschied ist der Zeitpunkt und die Veranlassung:

KriteriumErbschaftsteuerSchenkungsteuer
Auslöser Tod des Erblassers Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Kontrollierbarkeit Nicht steuerbar (Tod ist unvermeidbar) Steuerbar und planbar
Zeitliche Gestaltung Einmalige Besteuerung zum Stichtag Verteilung über mehrere Zeitpunkte möglich
Automatische Anmeldung Pflicht des Erben Oft selbstverantwortlich

Steuersätze und Freibeträge

Hier wird es interessant: Die Steuersätze und Freibeträge sind bei beiden Steuerarten identisch. Sie unterscheiden sich nur nach der Verwandtschaftsbeziehung. Doch es gibt einen Haken bei der Erbschaftsteuer: Du kannst den Freibetrag nicht mehrmals nutzen – du erhältst ihn nur einmal, selbst wenn mehrere Verwandte dir Vermögen hinterlassen.

Bei Schenkungen ist das anders. Wenn dein Vater dir heute 100.000 Euro schenkt und in 10 Jahren wieder 100.000 Euro, können beide Schenkungen teilweise oder vollständig im Freibetrag laufen – je nach Steuerklasse und Zeitabstand. Das ist der Grund, warum viele Vermögende Schenkungen als Gestaltungsinstrument nutzen.

Die aktuellen Freibeträge (Stand 2026) betragen für Ehepartner 400.000 Euro und für Kinder jeweils 400.000 Euro pro Elternteil. Bei entfernten Verwandten oder Fremden sinkt der Freibetrag auf 20.000 Euro.

Bewertung und Ermittlung der Steuerlast

Bei der Erbschaftsteuer wird die gesamte Erbmasse zum Todeszeitpunkt bewertet. Das bedeutet, wenn eine Immobilie beim Tod des Erblassers 500.000 Euro wert ist und die Marktwerte später fallen, nutzt dir das nichts – die Steuer wird auf Basis des Todeszeitwerts erhoben.

Bei Schenkungen wird die Bewertung zum Zeitpunkt der Schenkung vorgenommen. Das kann vorteilhaft sein: Wenn du eine Immobilie schenkst, die derzeit unterbewertet ist, und der Wert später steigt, fallen auf den zukünftigen Wertzuwachs keine zusätzlichen Schenkungssteuern an. Die Wertsteigerung profitiert dem Beschenkten steuerfrei.

Freibeträge und Steuervergünstigungen

Die Freibeträge sind entscheidend für die Steueroptimierung. Wer sie clever nutzt, kann beträchtliche Summen steuerfrei weitergeben.

Unterschiedliche Freibeträge je Steuerklasse

Die Steuerklasse bestimmt sich nach der Verwandtschaftsbeziehung:

Steuerklasse I:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 400.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro pro Kind (pro Elternteil)
  • Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel (wenn der mittlere Elternteil verstorben ist): 400.000 Euro
  • Eltern und Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 Euro

Steuerklasse II:

  • Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern: 20.000 Euro

Steuerklasse III:

  • Alle anderen: 20.000 Euro

Regelmäßige Erneuerung bei Schenkungen

Hier liegt ein entscheidender Vorteil: Bei Schenkungen erneuern sich die Freibeträge nach zehn Jahren. Das bedeutet konkret: Wenn dein Vater dir heute 400.000 Euro schenkt, kannst du in zehn Jahren plus einem Tag wieder 400.000 Euro steuerfrei erhalten.

Dies funktioniert bei der Erbschaftsteuer nicht. Deshalb nutzen kluge Vermögende gezielt Schenkungen im zehnjährigen Abstand, um ihre Freibeträge mehrmals auszuschöpfen. Ein Vater mit 2 Millionen Euro kann seinen beiden Kindern somit über die Zeit erhebliche Summen steuerfrei übertragen – durch strategisch zeitgesetzte Schenkungen.

Wichtig: Die zehnjährige Frist beginnt am Folgetag der Schenkung. Praktisch heißt das: Schenkung am 15. Januar können am 16. Januar zehn Jahre später wieder stattfinden, ohne die vorherige Schenkung “zu belasten”.

Praktische Beispiele und Fallszenarien

Theorie ist gut, aber Praxis zeigt die wahren Unterschiede. Hier sind zwei konkrete Szenarien:

Erbschaft durch Testament

Stellen wir uns vor: Maria stirbt 2026 und hinterlässt ihrer Tochter Anna ein Haus im Wert von 600.000 Euro und Ersparnisse von 100.000 Euro. Die Gesamterbschaft beträgt 700.000 Euro.

Anna hat als Kind einen Freibetrag von 400.000 Euro. Die verbleibenden 300.000 Euro werden besteuert. Anna fällt in Steuerklasse I mit einem Steuersatz von 7% auf die ersten 75.000 Euro und 11% auf den Rest:

  • Steuerbasis: 300.000 Euro (700.000 Euro Erbschaft minus 400.000 Euro Freibetrag)
  • Steuer auf erste 75.000 Euro: 5.250 Euro (7%)
  • Steuer auf verbleibende 225.000 Euro: 24.750 Euro (11%)
  • Gesamtsteuerlast: 30.000 Euro

Anna muss also 30.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen, obwohl sie die restliche Erbschaft nominal erhält.

Zuwendung zu Lebzeiten

Nun ein alternatives Szenario: Maria weiß, dass sie krank ist. Statt zu warten, schenkt sie Anna 2025 bereits 400.000 Euro und 2026 weitere 300.000 Euro (kurz vor ihrem Tod).

Die erste Schenkung von 400.000 Euro ist komplett steuerfrei – sie nutzt den Freibetrag aus. Die zweite Schenkung von 300.000 Euro überschreitet den Freibetrag um 0 Euro, da die zehnjährige Frist nicht abgelaufen ist. Hier greifen die gleichen Steuersätze wie bei der Erbschaftsteuer:

  • Steuerbasis: 300.000 Euro
  • Steuer auf erste 75.000 Euro: 5.250 Euro (7%)
  • Steuer auf verbleibende 225.000 Euro: 24.750 Euro (11%)
  • Gesamtsteuerlast: 30.000 Euro

Der Unterschied? Anna erhält insgesamt 700.000 Euro, zahlt aber nur 30.000 Euro Steuern – die erste Schenkung war vollständig steuerfrei. Sie hat also die gleiche finale Steuerlast, aber das Vermögen ist bereits zu ihren Lebzeiten und Kontrolle übergangen.

Wäre die Frist jedoch zehn Jahre und ein Tag vergangen zwischen den Schenkungen, hätte die zweite Schenkung einen separaten Freibetrag von 400.000 Euro – Anna hätte dann gar keine Steuern auf die zweite Schenkung zahlen müssen.

Strategische Planung zur Steueroptimierung

Jetzt zum praktischen Teil: Wie nutzt man diese Unterschiede intelligent?

Schenkungen als Gestaltungsinstrument

Schenkungen sind deutlich flexibler als Erbschaften – und das ist der Schlüssel zu Steueroptimierung. Du kannst entscheiden, wann, in welcher Höhe und an wen Vermögen übertragen wird. Diese Kontrolle erlaubt mehrere Strategien:

Regelmäßige kleine Schenkungen: Statt eine große Summe auf einmal zu schenken, kann man diese in mehreren kleineren Tranchen verteilen. Das ist besonders clever bei Vermögen, das die Freibeträge überschreitet.

Gestaltung mit mehreren Empfängern: Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, hat jedes sein eigenes Freibetrag-Konto. Eine Aufteilung der Schenkungen auf alle Kinder nutzt somit mehrere Freibeträge parallel.

Gebrauchtgüter-Rabatt bei Immobilien: Wer eine Immobilie zu Lebzeiten schenkt, kann von Bewertungsvergünstigungen profitieren. Besonders bei älteren Immobilien können die tatsächlichen Vermögenswerte höher sein als die steuerlichen Bewertungen.

Timing und Freibeträge nutzen

Die zehnjährige Erneuerung der Freibeträge ist ein mächtiges Werkzeug. Ein praktisches Beispiel:

Ein Vater mit 3 Millionen Euro möchte seinen beiden Kindern alles zuteilwerden lassen. Die direkte Erbschaft würde zu hohen Steuern führen. Stattdessen:

  • Jahr 1: Jedes Kind erhält 400.000 Euro Schenkung (= 800.000 Euro total, steuerfrei)
  • Jahr 11: Jedes Kind erhält erneut 400.000 Euro Schenkung (= 800.000 Euro total, steuerfrei, Freibeträge sind erneuert)
  • Bei Tod: Verbleibende 1,4 Millionen Euro werden geerbt

Durch diese Struktur spart der Vater erhebliche Steuern, indem er Freibeträge mehrfach nutzt. Die Alternative – alles sofort schenken oder vererben – würde zu Steuersätzen von bis zu 30% führen.

Wichtig: Diese Planung sollte langfristig geschehen. Je früher man mit Schenkungen beginnt und je zeitiger man die zehnjährigen Abstände nutzt, desto mehr Vermögen kann steuerfrei übertragen werden. Für komplexe Vermögensstrukturen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht, um spinsy online casino-Szenarien optimal zu gestalten.